Entfesselungsoffensive: FHM untersucht im Auftrag der Landesregierung wirtschaftliche Potentiale für NRW
In den vergangenen drei Jahren hat die Landesregierung sechs Entfesselungspakete beschlossen und damit zahlreiche Hemmnisse für die Wirtschaft aus dem Weg geräumt. Die Fachhochschule des Mittelstands Bielefeld hat nun im Auftrag der Landesregierung untersucht, welches Potenzial die ersten fünf Pakete für die Wirtschaft entfalten könnten. Ergebnis: Die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung vieler Verwaltungsprozesse könne erhebliche wirtschaftliche Effekte haben. Viele Maßnahmen hätten dazu beigetragen, Nordrhein-Westfalen gut durch die Corona-Krise zu steuern.
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Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Landesregierung geht beim Abbau unnötiger und belastender Bürokratie für Betriebe und Beschäftigte seit 2017 konsequent voran. Besonders große Wirkung können nach Auffassung der Studienautoren unsere Vereinfachungen im Vergaberecht, die Erleichterungen in der Landesplanung und die Modellversuche zu schnelleren Genehmigungsverfahren für die Industrie entfalten. Unser Grundsatz war immer: Wir wollen die Dinge unkomplizierter, überschaubarer und für die Betroffenen verständlicher gestalten, ohne Abstriche bei wichtigen, übergeordneten Ziele wie Klima-, Umwelt- oder Landschaftsschutz zu machen. Ich freue mich, dass die Studienergebnisse uns auf diesem Weg bestätigen.“
Zu den besonders erfolgreichen Maßnahmen gehört die Entschlackung des Vergaberechts mit dem Ziel, Aufträge schneller und einfacher vergeben zu können, damit mehr Unternehmen Landesaufträge annehmen können. Positiv wirkt sich auch die Straffung von Verfahrensabläufen aus. Das zeigte ein Modellversuch bei der LANXESS AG, die ihren
Fluorsulfonsäure-Betrieb erweitern wollte: Zwölf Monate nach der Investitionsentscheidung lag die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor – üblich sind 20 Monate. Von der vollständigen Antragstellung an gerechnet verkürzte sich das Verfahren von sieben auf vier Monate. Erreicht werden konnte dies allein durch Digitalisierung, Parallelisierung und Straffung der Verfahrensabläufe in der Behörde.
Die Landesregierung wird ihre Offensive fortsetzen, betonte Minister Pinkwart: „Entfesselung ist eine Daueraufgabe: Auf Basis dieser Ergebnisse wollen wir weitere Genehmigungsprozesse straffen, parallelisieren und digitalisieren, um attraktiver für Investoren zu werden und die umfassende Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen.“
Übersicht über die Entfesselungspakete:
- Für Gründerinnen und Gründer wurde im ersten Maßnahmenpaket die elektronische Gewerbeanmeldung ermöglicht. Das verkürzt den Verwaltungsaufwand bei der Gründung um bis zu 80 Prozent. Außerdem wurde das Vergaberecht entschlackt und die sogenannte Hygieneampel abgeschafft.
- Mit dem zweiten Entfesselungspaket ermöglicht die Landesregierung mehr Flexibilität bei der bedarfsgerechten Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen und schafft klare Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Erneuerbaren Energien.
- Im dritten Entfesselungspaket wurden unter anderem Planungs- und Genehmigungsverfahren von Industrieanlegen beschleunigt. Der so genannte Bohrerlass wurde aufgehoben, Hemmnisse zur Nutzung der Tiefengeothermie in Nordrhein-Westfalen wurden beseitigt.
- Im vierten Entfesselungspaket wurde das Landesplanungsgesetz überarbeitet. Dadurch lassen sich die Braunkohle- und Regionalpläne schneller ändern und der Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Standorten der Steinkohlekraftwerke erfolgreich gestalten.
- Im fünften Entfesselungspaket hat die Landesregierung weitere Schritte für das Gelingen der Energiewende in den Blick genommen, vor allem im Bereich der Windenergie, der Geothermie und der Photovoltaik. So wurde beispielsweise der PV-Ausbau auf Gebäuden und Liegenschaften des Landes vereinfacht.
- Das sechste Paket enthält 48 Maßnahmen zum Abbau bundesgesetzlicher Bürokratie und den Vorschlag eines Belastungsmoratorium, um Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Schwerpunkte: Schnellere Planungsprozesse, digitale Verwaltung, Verbesserungen im Beihilfe- und Vergaberecht, Klarstellungen im Umweltrecht und Vereinfachungen im Arbeitsrecht.