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Neue CSR-Richtlinie in der EU: Beginn einer neuen Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eine neue CSR-Richtlinie, auf die sich die EU-Staaten Mitte Juni geeinigt haben, sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe offenlegen müssen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Die Vorschriften sollen auch für viele Mittelständler gelten. Hierzu gibt es ein Statement von Prof. Dr. Metje Rocklage. Sie ist Professorin für Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM). Sie erreichen Prof. Dr. Metje Rocklage unter metje.rocklage@@fh-mittelstand..de oder unter Tel. +49 (0)521 96655239.

Mehrere tausend Mittelständler müssen ab 2024 über Ihre Nachhaltigkeit im Unternehmen berichten – das steht nun fest! Die neue CSR-Richtlinie der EU (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht vor, dass neben den an der Börse notierten nun auch Unternehmen ab 250 Beschäftigten mit einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro und Nettoumsatzerlösen von mindestens 40 Millionen Euro als berichtspflichtig gelten. Wichtig: Dies gilt nur, wenn zwei dieser drei Merkmale erfüllt sind. Und die geplanten Änderungen betreffen bereits das Berichtsjahr 2023. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist also kein Nice-to-have mehr, es ist zu einem Must-have geworden! Wann verstehen Unternehmen, dass Sie mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung endlich anfangen müssen? Nachhaltigkeit ist ein Megatrend und Nachhaltigkeitsmanagement ist Zukunftssicherung für Unternehmen! Viele Unternehmen werden auch durch ihre Geschäfts- und Kooperationspartner, zum Beispiel als Zulieferer entlang der Wertschöpfungskette eines größeren Unternehmens, von dieser Regelung betroffen sein.

Prof. Dr. Metje Rocklage
Professorin für Nachhaltigkeitsmanagement und-berichterstattung an der FHM


Nachhaltigkeit als Thema an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM)

Die FHM befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit. So wurde bereits im Jahr 2014 das „Center for Sustainable Governace (CSG)“ als Stiftungsinstitut mit dem Themenschwerpunkt ‚Nachhaltigkeit im Mittelstand‘ eingerichtet. Es gibt außerdem einen berufsbegleitenden Master-Studiengang zu diesem Thema: den M.A. Nachhaltigkeits- & Klimamanagement. In der Online-University der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) werden Fach- und Führungskräfte in der berufsbegleitenden achtmonatigen Wissenschaftlichen Weiterbildung zum „FHM-Nachhaltigkeitsmanager (FHM)“ weitergebildet.

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