Themenschwerpunkt: Bürokratiekostenmessung im Mittelstand
Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA)
Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) findet seine Identitätsstiftung seit 2007 in der Messung von Bürokratiekosten für die Normadressaten Wirtschaft und Vollzugsverwaltung. Dabei hat es in zahlreichen Arbeiten für die Bundesregierung, einzelne Bundesministerien, das Land NRW, Kommunen sowie Institutionen der Wirtschaft das Standardkostenmodell zur Anwendung gebracht und weiterentwickelt. Das NZBA wird durch die FHM finanziert. Drittmittelaufträge werden akquiriert und umgesetzt.
Der Bürokratiekostenabbau ist seit 2004/2005 ein zentrales Forschungsfeld der Fachhochschule des Mittelstands (FHM). So wurde hier u.a. das erste deutschsprachige Methodenhandbuch zum Standardkosten-Modell (Erstes Deutsches Handbuch für das Messen und Reduzieren administrativer Belastungen) veröffentlicht, das in der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ausdrücklich als Bezugsstelle herangezogen wurde.
Schließlich hat die FHM im Februar 2007 das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) als abhängiges Hochschulinstitut angesiedelt (www.nzba.de). Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) hat es sich im Kontext der Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrats zur Aufgabe gemacht, den Bürokratiekostenabbau in Deutschland zu begleiten und zu forcieren. Dabei steht seit der Gründung das in den Niederlanden entwickelte Standardkosten-Modell als Methode, die Bürokratie erstmals messbar gemacht hat, im Vordergrund der Arbeiten. Die Arbeit des NZBA wird begleitetet durch ein hochkarätig besetztes Kuratorium aus Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft.
Ein Forschungsschwerpunkt in den Jahren 2008/2009 waren die Bürokratiekosten der Kommunen, deren Dokumentation im Nomos-Verlag unter dem Titel „Bürokratiekostenabbau in Deutschland“ erschienen ist. Diese Veröffentlichung basiert auf einer in den Jahren 2008 und 2009 durch das NZBA durchgeführten Studie, in der die Bürokratiebelastung durch Informationspflichten in Verwaltungen gemessen wurde. Ergebnis der Untersuchung war, dass die deutschen Kommunen jährlich rund 8 Millionen Arbeitsstunden allein für die Erfüllung ihnen durch Bundes-, Landes- und EU-Recht auferlegten Informationspflichten aufwenden müssen. Dies entspricht einer Gesamtbelastung von ca. 400 Millionen Euro an Bürokratiekosten.
Die FHM ist im Jahr 2010 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz damit beauftragt worden, ein Gutachten zu den Informations- und Vollzugskosten aufgrund des Vorschlages der Europäischen Kommission für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz (kurz: BRRL) für die öffentliche Verwaltung auf Basis des Standardkosten-Modells zu erstellen. Damit liegt erstmals eine systematische Kostenschätzung der Auswirkungen eines geplanten EU-Rechtsaktes in Deutschland vor dessen Inkrafttreten vor.
Im Jahr 2011 hat das NZBA im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eine Studie über „Staatliche Bürokratiekostenüberwälzung als unternehmerisches Gegenwartsproblem“ vorgestellt. Die Studie umfasst ein Verzeichnis von auf der Bundesebene veranlassten und unentgeltlich geleisteten Unternehmenspflichten, die originär solche des Staates sind, von diesem aber auf Unternehmen übertragen worden sind (sog. Indienstnahme Privater), mit einer Fallstudie über die Belastung durch ausgewählte Arbeitgeberpflichten in einem mittelständischen Familienunternehmen.
In den Jahren 2012 und 2013 hat das NZBA ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Standardnutzen-Modells für die Gesetzesfolgenabschätzung auf Bundesebene bearbeitet, das durch das BMUB gefördert wurde und in dem es darum ging, ob neben den Kosten auch die den Gesetzesvorhaben entspringenden Vorteile in quantifizierter Weise abgebildet werden können. Dieser Projektbericht wurde im März 2013 im Bundeskanzleramt an den damaligen Bundesumweltminister Altmaier und Staatsminister von Klaeden übergeben und auf einem Side Event der Bundesregierung anlässlich der UN Climate Change Conference in Doha/Qatar präsentiert. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung hat das Projekt mit dem 2. Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet.
Zuletzt hat das NZBA im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW bei IHK NRW die erste Pilotmessung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft und der Vollzugslasten des Landes NRW am Beispiel der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie der Durchführungsverordnung des Bundes vorgelegt.
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Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Wittberg
Prorektor Forschung & Entwicklung, Prorektor Internationales (kommissarisch)