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Bürokratie messbar machen. Verwaltung modernisieren. Wirtschaft entlasten.

Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA)

Seit nahezu zwei Jahrzehnten gehört das Nationale Zentrum für Bürokratieabbau (NZBA) zu den führenden wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland im Bereich Bürokratieabbau, Better Regulation und Gesetzesfolgenabschätzung.

Als unabhängiges Hochschulinstitut der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) begleitet das NZBA Ministerien, Verwaltungen, Kammern, Verbände und Unternehmen bei der Analyse bürokratischer Belastungen und der Entwicklung praxistauglicher Entlastungslösungen. Dabei verbindet das Zentrum wissenschaftliche Methodenkompetenz mit einem klaren Fokus auf Umsetzbarkeit und Wirkung in der Praxis.

Bereits lange bevor Bürokratieabbau zu einem zentralen politischen Handlungsfeld wurde, beschäftigte sich die FHM mit der Frage, wie sich die tatsächlichen Auswirkungen staatlicher Regulierung auf Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung systematisch erfassen lassen. Aus dieser Forschungstradition heraus entstand 2007 das Nationale Zentrum für Bürokratieabbau.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt seit der Gründung auf der Anwendung und Weiterentwicklung des Standardkosten-Modells – jener international etablierten Methode, die erstmals eine systematische und nachvollziehbare Messung bürokratischer Belastungen ermöglichte. Die Expertise des NZBA floss in zahlreiche Projekte für Bundes- und Landesministerien, kommunale Spitzenverbände, Wirtschaftsorganisationen und weitere öffentliche Auftraggeber ein.

Zu den wissenschaftlichen Meilensteinen zählen unter anderem die Veröffentlichung des ersten deutschsprachigen Methodenhandbuchs zum Standardkosten-Modell, Forschungsarbeiten zur Messung kommunaler Bürokratiekosten, Untersuchungen zu den Auswirkungen europäischer Gesetzgebung, die Entwicklung neuer Ansätze der Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Mitwirkung an Pilotprojekten zur Messung von Erfüllungsaufwand und Vollzugslasten.

Heute reicht das Tätigkeitsspektrum des NZBA weit über die klassische Bürokratiekostenmessung hinaus. Im Mittelpunkt stehen die Analyse regulatorischer Belastungen, die Evaluation staatlicher Maßnahmen, die Entwicklung von Praxischecks und Vollzugstests, die Begleitung von Entfesselungs- und Modernisierungsinitiativen sowie die kontinuierliche Messung bürokratischer Belastungen in ausgewählten Wirtschafts- und Verwaltungsbereichen.

Mit Projekten wie dem bundesweit etablierten Bürokratieindex (BIX), Evaluationsstudien für Landesregierungen, Praxischecks für Unternehmen sowie aktuellen Untersuchungen zu Bürokratiebelastungen im Mittelstand leistet das NZBA einen Beitrag zu einer leistungsfähigen Verwaltung, besseren Gesetzen und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.

Dabei bleibt das Leitmotiv seit der Gründung unverändert:

Nur was messbar ist, kann wirksam verbessert werden.

Ausgewählte Projekte und Studien des NZBA

Das NZBA begleitet seit vielen Jahren Forschungs-, Evaluations- und Praxisprojekte zu Bürokratieabbau, Better Regulation und Verwaltungsmodernisierung. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl besonders prägender Projekte der vergangenen Jahre.

Wie viel Zeit und Ressourcen investieren Handwerksbetriebe in die Erfüllung bürokratischer Vorgaben? Dieser Frage ging das NZBA gemeinsam mit Betrieben des Metallhandwerks nach. Im Rahmen der Studie wurden gesetzliche Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten systematisch erfasst, bewertet und hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit untersucht.

Besonderes Augenmerk lag auf den tatsächlichen Auswirkungen im betrieblichen Alltag. In Workshops und Interviews identifizierten Unternehmerinnen und Unternehmer die belastendsten Pflichten und entwickelten gemeinsam mit dem Forschungsteam konkrete Entlastungsvorschläge. Die Ergebnisse zeigen sowohl die wirtschaftlichen Folgen übermäßiger Bürokratie als auch konkrete Ansatzpunkte für Reformen auf Landes- und Bundesebene.

Mehr erfahren: https://www.fh-mittelstand.com/news/mehr-werk-weniger-papier-studie-zu-buerokratieaufwand-im-metallhandwerk-deckt-handlungsbedarf-auf/

Der Bürokratieindex (BIX) ist eines der bekanntesten Langfristprojekte des NZBA und wird gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Ziel ist die kontinuierliche Messung des bürokratischen Aufwands in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland.

Grundlage bildet eine systematische Erfassung der durch Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung verursachten Bürokratiekosten. Der BIX macht sichtbar, wie viele Stunden Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten jährlich für Verwaltungsaufgaben aufbringen müssen und welche Regelungen den größten Aufwand verursachen.

Über die Jahre entwickelte sich der BIX zu einem wichtigen Instrument für Politik, Selbstverwaltung und Gesundheitswesen, um Bürokratieentwicklung transparent darzustellen und Entlastungspotenziale zu identifizieren.

Projektseite: https://www.fh-mittelstand.com/forschung/unternehmertum/aktuelle-projekte/bix/

Ausgewählte Veröffentlichungen:

Im Auftrag des Landes Niedersachsen evaluierte das NZBA die Tätigkeit der Clearingstelle, die Gesetze und Verordnungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen prüft. Ziel der Untersuchung war es, die Wirksamkeit der bestehenden Verfahren zu bewerten und Potenziale für eine stärkere Mittelstandsorientierung aufzuzeigen.

Die Evaluation analysierte Arbeitsabläufe, Beteiligungsprozesse und Ergebnisse der Clearingstelle und lieferte Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines wirksamen Bürokratieabbaus bereits im Gesetzgebungsprozess.

Mehr erfahren: https://www.fh-mittelstand.com/news/fhm-uebergibt-evaluationsbericht-zur-taetigkeit-der-clearingstelle-des-landes-niedersachsen/

Im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) untersuchte das NZBA gemeinsam mit der niederländischen Beratungsgesellschaft Sira Consulting die bürokratischen Belastungen mittelständischer Unternehmen im Gastgewerbe. Ziel der Studie war es, nicht nur den Umfang der Belastungen sichtbar zu machen, sondern konkrete Ansatzpunkte für einen wirksamen Bürokratieabbau zu identifizieren.

Hierfür wurden typische betriebliche Abläufe in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben detailliert analysiert und sämtliche relevanten gesetzlichen Informations-, Dokumentations-, Nachweis- und Meldepflichten erfasst. Die Untersuchung zeigte, dass gastgewerbliche Betriebe mit bis zu 125 unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert sind und wöchentlich bis zu 14 Arbeitsstunden allein für die Erfüllung bürokratischer Anforderungen aufwenden müssen. Die hierdurch entstehenden Kosten belaufen sich durchschnittlich auf rund 2,5 Prozent des Jahresumsatzes.

Neben der Quantifizierung der Belastungen entwickelte die Studie konkrete Lösungsansätze. Ein zentrales Ergebnis war, dass Bürokratieabbau häufig nicht die Abschaffung ganzer Vorschriften erfordert. Bereits die Vereinfachung von Verfahren, die Reduzierung von Nachweispflichten oder die Digitalisierung einzelner Prozesse können spürbare Entlastungen für Unternehmen schaffen.

Die Ergebnisse wurden im Februar 2020 auf dem DIHK-Fachkongress „Bürokratie bremsen in der Praxis“ in Berlin vor Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung vorgestellt und lieferten wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Praxischecks und moderner Gesetzesfolgenabschätzung.

Pressemitteilung:
https://www.fh-mittelstand.com/news/weniger-buerokratie-mehr-unternehmen-fhm-prorektor-prof-dr-volker-wittberg-stellt-studie-buerokr/

Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Clearingstelle Mittelstand führte das NZBA die erste Pilotmessung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft und der Vollzugslasten der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen durch.

Im Mittelpunkt stand die Umsetzung der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die umfangreiche Informationspflichten für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft mit sich brachte. Ziel des Projektes war es, die tatsächlichen Auswirkungen neuer Regulierung nicht nur theoretisch zu bewerten, sondern die entstehenden Kosten und Aufwände für Unternehmen und Verwaltung systematisch zu erfassen.

Hierzu wurden die durch die Verordnung ausgelösten Informations-, Dokumentations- und Kontrollpflichten analysiert und die daraus resultierenden Belastungen für Unternehmen sowie die zuständigen Vollzugsbehörden quantifiziert. Die Untersuchung stellte einen wichtigen Meilenstein für die evidenzbasierte Gesetzesfolgenabschätzung in Nordrhein-Westfalen dar und zeigte erstmals, wie Erfüllungsaufwand und Vollzugslasten gemeinsam betrachtet werden können.

Die Ergebnisse lieferten wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Better Regulation-Ansätzen und die stärkere Berücksichtigung praktischer Umsetzungsfolgen bei neuen gesetzlichen Regelungen.

Pressemitteilung:
https://www.fh-mittelstand.com/news/was-kosten-gesetze-fhm-kreis-lippe-am-pilotprojekt-des-landes-beteiligt/

Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Wittberg

Prorektor für Forschung und Internationales

Das Nationale Zentrum für Bürokratiekostenabbau freut sich über ein hochkarätig besetztes Kuratorium mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung:

  • Dr.  Norbert Röttgen MdB, (Vorsitzender)
  • RA Dieter Schubmann-Wagner, Simon&Partner, Staatssekretär a.D. (stellvertretender Vorsitzender)
  • Till Casper, Karl Casper KG, Geschäftsführender Gesellschafter
  • Dr. Hans-Jörg Dietsche, Bundesinnenministerium
  • Dr. Reinhard Göhner, ehem. Hauptgeschäftsführer BDA
  • Friedel Heuwinkel, Landrat des Kreises Lippe a.D.
  • Anton Hofmann
  • Anett Kleine-Döpke-Güse, Bürgermeisterin a.D.
  • Henning Kreibohm, ehem. Mitglied des NKR, OKD a.D.
  • Prof. Dr. Günter Krings, MdB
  • Prof. Dr. Carl Otto Lenz, Europäischer Gerichtshof, Generalanwalt a. D.
  • Dr. Ulli Christian Meyer, Staatskanzlei des Saarlandes
  • Stephan Naundorf, Geschäftsstelle Bürokratieabbau
  • Stephen Paul, MdL
  • Barbara Richstein , Ministerin a.D., Rechtsanwältin
  • Dr. Dieter Salomon
  • Matthias Schäfer, Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Frank Schäffler, MdB
  • RA. Dr. Katrin Schlecht, Greim Rechtsanwälte
  • Harald Schliemann, Justizminister a.D.
  • Reinhard Strack-Schmalor, Aufsichts- & Kreisordnungsbehörde Lahn-Dill Kreis, Verwaltungsdirektor
  • Lena Strothmann
  • Dr. Reinhard Timmer, Ministerialdirektor a.D.

Ausgezeichnet! Zertifizierte Qualität an der FHM.